DSGVO Sprechstunde
Am 07.12.2023 hat der EuGH festgestellt, dass die Ermittlung von Scorewerten durch Bonitätsbanken den Tatbestand des unzulässigen Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO erfüllen können. Diese weitreichende Entscheidung erfordert die Prüfung aller momentanen Prozesse, in denen die Verwendung von Bonitätsdaten erfolgt.
Dem nicht genug, hat der EuGH in einer Entscheidung vom 05.12.2023 festgestellt, dass datenschutzrechtiche Bußgelder direkt gegen Unternehmen festgesetzt werden können, ohne dass eine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden muss.
Damit bestätigt der EuGH die Sanktionspraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden, konkret des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der ein Bußgeld i.H.v. 14,5 Millionen € gegen die Deutsche Wohnen SE festgesetzt hatte.
Referent:
Dr. Joachim Schmid
Inhaber e-rechtsanwälte.eu
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter
Kompetenzbereiche:
- IT-Recht
- Internetrecht
- Datenschutzrecht (DSGVO, BDSGneu)